Ausbildung zum/r Technischen Produktdesigner/in

3-jährige staatliche Berufsfachschule

Produktentwicklung: vom Entwurf bis zum 3D-Modell, 3-D CAD Konstruktion, Solid Works, INVENTOR,


Der/die Technische Produktdesigner/in ist das entscheidende Bindeglied zwischen Entwicklung und Fertigung von technischen Produkten. Er/sie ist an der Entwicklung ebenso beteiligt, wie an der Fertigung: seine/ihre zeichnerischen Entwürfe und Konstruktionen sind sowohl die Grundlage für die Kundenkommunikation als auch für den maschinellen oder manuellen Fertigungsprozess.

Technische Produktdesigner/innen entwerfen und konstruieren Bauteile, Baugruppen oder Gesamtanlagen nach Kundenwunsch. In Zusammenarbeit mit der Entwicklungsabteilung fertigen sie an CAD -Systemen detaillierte Modelle, z.B. für die Modernisierung von Werkzeugmaschinen. Dabei beachten sie die jeweils einschlägigen Normen und tragen eine fertigungsgerechte Bemaßung ein. Sie erstellen Montagepläne und Stücklisten für die Fertigung. Sie pflegen Produktdokumentationen, verwalten die unterschiedlichen Entwicklungsversionen und sichern die Daten.

Computertechnik und NC-gesteuerte Maschinen sind heute Standard in der modernen Fertigung. Die Arbeit des/der Technischen Produktdesigners/in hat sich darauf eingestellt, so dass heute fast alle Arbeiten softwarebasiert stattfinden. Die Konstruktion findet mittels CAD-Programmen (Computer-Aided Design) wie Solid Works, Inventor o.ä. statt, welche dann u.U. direkt an entsprechenden Maschinen eingelesen werden können (CAD-CAM Verfahren). Damit ist der/die Technische Produktdesigner/in am gesamten Produktentwicklungszyklus beteiligt: vom Entwurf über die Konstruktion bis zur Fertigung und dem Vertrieb.


Die 3-jährige staatliche Berufsfachschule bietet die Ausbildung als vollwertige, anerkannte vollschulische Berufsausbildung an.

In den nur für die gewerbliche Ausbildung eingerichteten Werkstätten stehen den Auszubildenden modernste Maschinen und Anlagen zur Ausbildung zu Verfügung. Da die 3-jährige staatliche Berufsfachschule kein Wirtschaftsunternehmen und deshalb keinerlei „wirtschaftlichem“ Druck ausgesetzt ist, kann sie den Auszubildenden gegebenenfalls mehr Zeit und Raum zur persönlichen Entwicklung zu lassen.

Kleine Ausbildungsgruppen von maximal 10-12 Auszubildenden ermöglichen eine sehr individuelle Betreuung und eine den Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechende berufsspezifische Förderung durch die Ausbildungslehrer. Die Ausbildung ist darauf ausgerichtet, eine sehr breite, fachlich jedoch hochwertige Basis zu vermittelt, die eine Spezialisierung erst nach der Ausbildung im Betrieb vorsieht.

Der Ausbildungsraum „Schule“ gibt Auszubildenden u.U. die Gelegenheit, die Persönlichkeit reifen zu lassen oder auch mit den vorhandenen Freiräumen die beruflichen Neigungen weiter zu entwickeln.

Dazu zählt unter anderem auch die Möglichkeit mit der Ausbildung einen dem Mittleren Bildungsabschluss gleichwertigen Bildungsgrad („9+3 Modell“) zu erlangen oder parallel zur Ausbildung mit dem Besuch des „FH-Zusatzkurs“ die Fachhochschulreife zu erlangen, was wiederum zur Aufnahme eines Studiums berechtigt.

Die Zugangsberechtigung zu den Ausbildungsrichtungen der 3-jährigen staatlichen Berufsfachschule ist der Hauptschulabschluss, der an der Werkrealschule,  dem AV Dual „VAB“, der Gemeinschaftsschule oder einem Versetzungszeugnis nach der 9. Klasse der Realschule oder dem Versetzungszeugnis nach der 8. Klasse des Gymnasiums erworben wurde.


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